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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen - insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen - ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Inodis, Inhaber Thomas Kubena, erforderlich. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von Inodis bedürfen der schriftlichen (Auftrags-) Bestätigung durch Inodis. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden.

Angebote

Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend.

Preise

Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer. Die Zahlungen sind sofort ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung zu leisten. Bei Aufträgen über Lieferungen, deren Wert einschließlich Mehrwertsteuer bis EURO 500,- beträgt, ist der Kaufpreis mit der Auslieferung fällig. Die Auslieferung erfolgt in diesen Fällen per Nachnahme, also nur dann, wenn der in Rechnung gestellte Betrag in bar, per Scheck oder Kreditkarte gezahlt wird. Es sei denn, auf der Rechnung werden andere Zahlungskonditionen fest und verbindlich vereinbart. Der Vertragspartner von Inodis hat sicherzustellen, dass eine Auslieferung entsprechend diesen Bedingungen erfolgen kann. Inodis ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

Liefertermine

Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Vertragspartner und von Inodis im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind; ansonsten sind alle Liefertermine oder Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb des Einflusses von Inodis liegen, so verlängert sich die Frist entsprechend. Inodis ist zur Lieferung von Waren nur verpflichtet, nachdem eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Vertragspartner und Inodis über eine sachgerechte Anlieferungsmöglichkeit am Lieferort getroffen wurde. Der Vertragspartner hat im Falle des Lieferverzuges das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer Inodis gesetzten Nachfrist von dem betreffenden Liefervertrag kostenfrei zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen verspäteter Lieferung oder Leistung beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendete Woche auf 1/2 v. H., maximal jedoch auf 5% des betreffenden Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung übernimmt Inodis bei Lieferungsverzögerungen nicht.

Gewährleistung

Inodis gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Inodis gewährleistet darüber hinaus die Übereinstimmung der dem Vertragspartner überlassenen Ware mit den von Inodis oder den der Zulieferern im betreffenden Datenblatt und oder Angebot veröffentlichten Spezifikationen. Abweichungen, die nicht die Qualität, das generelle Erscheinungsbild und / oder die Funktionsfähigkeit der gelieferten Ware beeinflussen, sind vom Vertragspartner zu akzeptieren. Soweit dem Vertragspartner Programme, Software, Interface etc. als Fremdprodukte lediglich gegen Erstattung der Verteilungskosten (Duplizierungskosten, Porto etc.) zur Verfügung gestellt werden, übernimmt Inodis hierfür keine Gewährleistung oder Haftung. Für jegliche Inhalte auf oder in der gelieferten Ware, die nicht von Inodis selbst erstellt und nur im Auftrag des Vertragspartners von Inodis produziert wurden, übernimmt Inodis weder die Haftung oder Gewährleistung, diese erstreckt sich in solchen Fällen nur auf die von Inodis gegenüber dem Vertragspartner zugesicherten Eigenschaften. Der Vertragspartner wird die Produkte unverzüglich nach Ablieferung bzw. Mitteilung der Betriebsbereitschaft untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Fehler, wird er diesen innerhalb 7 Tagen nach Ablieferung bzw. Mitteilung der Betriebsbereitschaft schriftlich anzeigen und nach Wahl von Inodis die Produkte zur Fehlerbeseitigung am Lieferort bereithalten oder an Inodis zurücksenden. Inodis verpflichtet sich, fehlerhafte Ware nach eigener Wahl zu reparieren oder durch fehlerfreie Ware zu ersetzen, sofern die Ware sachgemäß behandelt und gemäß den Richtlinien von Inodis gelagert worden ist. Inodis verpflichtet sich, Software-Fehler, welche die vertragsmäßige Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, nach Wahl von Inodis und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch Nachbesserung oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers zu berichtigen. Der Vertragspartner gewährt Inodis zur etwaigen Mängelbeseitigung die nach billigem Ermessen von Inodis erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Vertragspartner diese, ist Inodis von der Gewährleistung befreit. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern der Vertragspartner oder ein Dritter ohne Zustimmung von Inodis Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder die Ware unsachgemäß behandelt. Der Vertragspartner hat das Recht, bei Fehlschlagen der Reparatur oder Ersatzlieferung Herabsetzung des Kaufpreises oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder, wenn zwischen Inodis und dem Vertragspartner über die Herabsetzung keine Einigung zustande kommt, von dem entsprechenden Vertrag kostenfrei zurückzutreten. Inodis haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass Inodis deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Vertragspartner sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Dieses gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Inodis ist berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszuführen. Die Zahlungsfristen, die unter dem Absatz Preise genannt wurden, gelten entsprechend. Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei Stornierung eines Auftrages oder Vornahme einer Bestelländerung, die zu einer Verzögerung der Auslieferung führt, auf Verlangen von Inodis 5% des betreffenden Auftragswertes zum Ausgleich Inodis entstandener Kosten zu entrichten, falls er die Stornierung oder Bestelländerung später als 75 Tage vor dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin veranlasst. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder Nichteintritt eines Schadens bleibt vorbehalten. Das Recht des Vertragspartner, den Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens oder Nichteintritt eines Schadens zu führen, bleibt unberührt.

Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch Inodis auf den Vertragspartner /Käufer über, Inodis versichert die Ware jedoch auf eigene Kosten gegen etwaige Transportschäden.

 

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Thomas Kubena
Hermannstraße 3
31785 Hameln
Deutschland

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Eigentumsvorbehalt

Inodis behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor. Der Vertragspartner kann an den gelieferten Ware durch Verkauf an Dritte kein Eigentum erwerben. Bei Nutzung in fremden Waren durch den Vertragspartner wird Inodis Miteigentümer der neuentstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes Ihrer Produkte zu den mitverwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltswaren von Inodis. Der Vertragspartner ist, sofern er seinen Zahlungsbedingungen gegenüber Inodis nachkommt, zur Weiterveräußerung der gelieferten Produkte oder der aus der Verbindung entstehenden Produkte im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes nur unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Vertragspartner auf das Eigentum von Inodis hinweisen und Inodis unverzüglich benachrichtigen. Der Vertragspartner tritt an Inodis schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung /Weitervermietung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung / Weitervermietung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der gelieferten Waren ab. Der Vertragspartner ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Inodis kann den Abnehmern des Vertragspartner die Abtretung jederzeit anzeigen. Kommt der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, ist Inodis jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen; hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Inodis wird die Sicherheiten auf Wunsch des Vertragspartner insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

Software

An den Programmen und den dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird dem Vertragspartner ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, für welche die Programme geliefert werden, eingeräumt (alle sonstigen Rechte an den Programmen und Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei Inodis). Der Vertragspartner / Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass diese Programme und Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Inodis Dritten nicht zugänglich sind. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung dieser Verpflichtung zahlt der Vertragspartner / Lizenznehmer eine Vertragsstrafe in Höhe des fünfzehnfachen Listenpreises aller an ihn lizenzierten Programme. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt Inodis vorbehalten. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Absatz 1 gilt entsprechend. Die Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Vertragspartner / Lizenznehmer auch auf den Kopien anzubringen. Soweit nichts abweichendes vereinbart wird, gilt das Benutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Programme, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt.

Schadensersatzansprüche

Inodis haftet gegenüber dem Vertragspartner für sämtliche sich ergebenden Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:

  1. Vorsatz, Produkthaftung:
    Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leib oder Leben haftet Inodis nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Grobe Fahrlässigkeit:
    Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von Inodis auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
  3. Einfache Fahrlässigkeit:
    Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Inodis nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Verschuldensunabhängige Haftung:
    Bei verschuldensunabhängiger Haftung für zugesicherte Eigenschaften, anfängliche Unmöglichkeit sowie während des Verzuges eintretende Unmöglichkeit ist die Haftung von Inodis ebenfalls auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  5. Wiederbeschaffung von Daten:
    Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Inodis nur, wenn der Vertragspartner sichergestellt hat, dass diese Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung aus Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.

Sonstiges

Der Vertragspartner kann gegen Ansprüche von Indois nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Vertragspartners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Vertragspartner kann die ihm aus dem Vertrag zustehenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von Indis übertragen. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig. Die Daten des Vertragspartners werden geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig bei Inodis gespeichert und verarbeitet. Gerichtsstand und Erfüllungsort Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist ausschließlich der Hauptsitz von Inodis in Hameln.

Anzuwendendes Recht

Maßgebend für jegliches Vertragsverhältnis zwischen Inodis und dem Vertragspartner ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 01/2022